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Versicherungsschutz erfüllt alle
Anforderungen der Entscheidung des Rates der Europäischen
Union vom 22.12.2003 (2004/17/EG) an ein Schengen
Visum
Gültig
in allen EU-Ländern, der Schweiz und
Liechtenstein
Kombination
von Reise-Kranken-, -Haftpflicht- und -Unfall-
versicherung möglich
Bestehender
Versicherungsschutz ist eine der Voraussetzungen
für die
Visumerteilung
Verlängerungen
sind innerhalb der Höchstversicherungsdauer möglich
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