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Ersatz
der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten
(Stornokosten) aus versichertem Grund
Ersatz
der zusätzlich entstehenden
Hinreise-Mehrkosten
Selbstbehalt:
Der Selbstbehalt beträgt 20% des erstattungsfähigen
Betrages, mindestens jedoch 25,- EURO je
versicherte Person. Der Selbstbehalt entfällt,
wenn der Versicherungsfall durch das versicherte
Ereignis "Tod" ausgelöst wird.
Abschlussfrist:
Abschließbar bis
spätestens 21 Tage nach
Reisebuchung.
Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt
weniger als
30 Tage, muss der Abschluss sofort bei Buchung
erfolgen!
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