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Erstattung
der Kosten z.B. für:
Medizinisch
notwendige ambulante und stationäre
Heilbehandlung im Ausland;
Medizinisch sinnvoller und ärztlich
angeordneter
Rücktransport ins Inland;
Schmerzstillende Zahnbehandlung im Ausland
einschließlich einfacher Zahnfüllungen
sowie Reparatur
von vorhandenem Zahnersatz
Jederzeit
vor Reisebeginn abschließbar !
Keine
Selbstbeteiligung !!!
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